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Versenden per Luftfracht

2013/01/17

Neue Sicherheits-Bestimmungen zur Versendung per Luftfracht ab dem 29. April 2013

Das müssen Sie wissen!

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Was ist das Ziel der EG-Verordnung Nr. 300/2008 und der EU-Verordnung Nr. 185/2010?

  • Nach dem 11. September 2001 wurde eine strengere Reglementierung über das Versenden von Waren per Flugzeug vorgenommen, um Luftfracht sicherer zu machen.

Welche Anforderungen ergeben sich aus den neuen EG und EU Verordnungen für Luftfrachtverpackungen?

  • Das Versandgut muss manipulationssicher verpackt werden. D.h. die Verpackung muss gewährleisten, dass Spuren einer Manipulation deutlich erkennbar sind und keine verpackungsfremden Gegenstände (bspw. Waffen oder Sprengstoff) eingebracht, unter- oder eingeschoben werden können.

Wer ist davon betroffen?

  • Grundsätzlich jeder Beteiligte der Lieferkette trägt Verantwortung zur Einhaltung der verschärften Sicherheitsrichtlinien.
    Luftfracht

  • Bekannter Versender: Jedes Unternehmen, das per Luftfracht versendet oder versenden lässt, kann bekannter Versender werden. Um den Status zugelassener bekannter Versender durch das Luftfahrt-Bundesamt zu erhalten, müssen eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen werden.

  • Reglementierter Beauftragter: Status, den Luftfrachtunternehmen, Speditionen, Agenturen beantragen können, um die Abwicklung von Luftfracht zu vereinfachen.

  • Luftfahrtunternehmen: Unternehmen, das den Transport per Flugzeug durchführt.

Welche Folgen hat die Verordnung konkret für „Bekannte Versender“?

  • Ab April 2013 dürfen nur noch Luftfrachtsendungen, die mit dem Status „sicher“ von einem „behördlich zugelassenen bekannten Versender“ versehen sind, erstmalig in den Sendungsverlauf gebracht werden.
    WICHTIG: Der bisherige Status „bekannter Versender“ verliert ohne Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt seine Gültigkeit und verursacht damit höhere Kosten und zeitlichen Mehraufwand!

Welche Folgen ergeben sich nach Ende der Übergangsfrist am 29. April 2013 für nicht behördlich zugelassene Versender?

  • Luftfrachtsendungen von behördlich nicht zugelassenen Versendern werden kontrolliert. Dadurch entstehen Zeitverlust und zusätzliche Kosten (Röntgenkosten von ca. 0,15 - 5,3 0 € pro kg bzw. Paketpauschalen zwischen ca. 4 bis 950 € pro Paket und Handlingskosten) sowie ein Qualitätsverlust durch Umpacken. Sparen Sie sich diese Kosten!

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Beispiel für gesetzeskonforme Luftfrachtverpackungen

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  • Qualitätssicherung: Keine Qualitätsminderung durch Öffnen und Umpacken bei Kontrollen

  • Kostenersparnis: Vermeidung von Zusatzkosten für z.B. Röntgen

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Hotline: 069 37 560-104
E-Mail: luftfracht@antalis-verpackungen.de

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