Unsere Verpackungsdienstleistungen

  • Wer muss lizenzieren?

    Verpackungen sind durch den „Erstinverkehrbringer“ (derjenige der als erster mit Ware befüllte Verpackungen in den Handelskreislauf bringt) selbst bzw. durch den Importeur zu lizenzieren.      

    Bei Serviceverpackungen hat der Hersteller bzw. Importeur die Lizenzierung vorzunehmen.

    Eine Delegation innerhalb der Lieferkette ist möglich. Diesfalls ist die Lizenzierung durch Einholung einer Lizenzierungsbestätigung ("Rechtsverbindliche Erklärung" § 4 VerpackVO) zu dokumentieren.

     

  • Was muss lizenziert werden?

    Grundsätzlich sind alle Verkaufs- und Serviceverpackungen die an private Endverbraucher oder an vergleichbare Anfallstellen geliefert werden müssen bei der ARA AG lizenziert werden.

  • Wer sind private Endverbraucher, wer sind vergleichbare Anfallstellen?

    Alle diejenigen, die Verpackungen im Hausmüll entsorgen zählen zu den privaten Endverbrauchern (private Haushaltungen).

    Hierzu gehören auch die vergleichbaren Anfallstellen wie Gaststätten, Hotels, Kantinen, Trafiken, Verwaltungsgebäude, Kasernen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Bildungseinrichtungen, Kanzleien von Rechtsanwälten, Notare, Beratungsunternehmen und Wirtschaftstreuhänder, karitative Einrichtung, Kinos, Theatergebäude, Opernhäuser und Museen, oder Ferienanlagen, Parkanlagen, Sportstätten, Freibäder, Solarien, Fitnesscenter und Raststätten, öffentliche Plätze und sonstige kleinstunternehmen.

  • Was sind Transportverpackungen?

    Transportverpackungen sind Verpackungen, die dazu dienen, Waren oder Güter entweder vom Hersteller bis zum Verteiber oder auf dem Weg über den Vertreiber bis zur Abgabe an den Letztverbraucher vor Schäden zu bewahren, oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden. 

    Typische Transportverpackungen sind beispielsweise Kisten, Paletten, Kartonagen, Stretchfolien, Umreifungsbänder, Füll- und Polstermaterial, Packpapier etc.
     

  • Was sind Verkaufsverpackungen?

    Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die vom Letztverbraucher oder einem Dritten in dessem Auftrag bis zum Verbrauch oder bis zum Gebrauch der Waren oder Güter, insbesondere als Träger von Gebrauchs- oder gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationen, verwendet werden. 

    Typische Verkaufsverpackungen sind beispielsweise Joghurtbecher oder Shampooflaschen.

  • Was sind Serviceverpackungen?

    Die Serviceverpackung sind Verpackungen wie Tragetaschen, Stanitzel, Säckchen, Flaschen oder ähnliche Umhüllungen, sofern diese Verpackungen in einer technisch einheitlichen Form hergestellt und üblicherweise in oder im Bereich der Abgabestelle an den Letztverbraucher befüllt werden.

    Typische Serviceverpackungen sind beispielsweise Brotbeutel, Pizzakarton, Einkaufstüten oder ähnliche Umhüllungen.
     

  • Was sind Umverpackungen?

    Die Umverpackung ist ein Unterfall der Verkaufsverpackung die als zusätzliche Verpackung (Zweitverpackung) zur Verkaufsverpackung beim Endverbraucher anfällt. Unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung werden Umverpackungen als entbehrliche Verpackungen eingestuft und unterliegen strengen Anforderungen bezüglich der Rücknahme.

    Vertreiber, die Waren in Umverpackungen anbieten, sind verpflichtet, bei der Abgabe der Waren an den Endverbraucher die Umverpackungen zu entfernen oder dem Endverbraucher in der Verkaufsstelle Gelegenheit zur Entfernung und kostenlosen Rückgabe zu geben. Sollte der Endverbraucher dies nicht in Anspruch nehmen werden Umverpackungen wie Verkaufsverpackungen behandelt.

    Soweit die zusätzliche Verpackung aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich ist, handelt es sich  nicht um eine Umverpackung sondern um eine Verkaufsverpackung.

  • Welche Verpackungsmaterialien werden unterschieden?

    • Papier / Karton / Pappe und Wellpappe
    • Glas
    • Holz 
    • Keramik
    • Metalle
    • textile Faserstoffe
    • Kunststoffe
    • Materialverbunde
    • sonstige Packstoffe, insbesondere auf biologischer Basis 

  • Ich versende Waren ins Ausland – muss ich lizenzieren?

    Nein, für Waren die Sie ins Ausland senden, müssen Sie die dafür verwendeten Verpackungen nicht lizenzieren.

  • Ich beziehe Verpackungen aus dem Ausland – muss ich lizenzieren?

    Sofern Sie diese Verpackungen wie oben beschrieben erstmalig befüllt in den Verkehr bringen, sind diese Verpackungen zu lizenzieren.

    Importeure von Verpackungen sind gleich Hersteller der Verpackungen § 3 Abs. 4 VerpackVO.
    Auch Eigenimporteure treffen bestimmte Melde- und Verwertungspflichten § 13 VerpackVO.

  • Gibt es eine Kennzeichnungspflicht?

    Eine Kennzeichnungspflicht (grüner Punkt) ist in der Verpackungsverordnung nicht vorgesehen.
    ARA lizenzierte Verpackungen dürfen jedoch in Österreich mit dem grünen Punkt bedruckt in Verkehr gebracht werden.

  • Ich nutze bereits gebrauchte Verpackungen – muss ich lizenzieren?

    Sofern die Verpackung bereits lizenziert ist, müssen Sie nicht erneut lizenzieren. Aufgrund der aufgehobenen Kennzeichnungspflicht ist es jedoch nicht erkennbar ob dies der Fall ist. Um kein Risiko einzugehen sollten Sie sich vom Vorbesitzer oder Vor-Versender der Verpackung bestätigen lassen, dass die Verpackung bereits lizenziert wurde.

  • Kann ich vorlizenzierte Verpackungen kaufen?

    Ja, es ist möglich, die Verpackungen vorlizenziert zu beziehen. Die Lizenzierung ist vom Lieferanten zB. auf Rechnung oder Lieferschein zu bestätigen ("Rechtsverbindliche Erklärung" § 4 VerpackVO). Diese Bestätigung ist sieben Jahre aufzubewahren.  

  • Ich lizenziere meine Verpackungen nicht und kann auch eine ordnungsgemäße Selbsterfüllung nicht nachweisen

    Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von bis zu € 80.400 zuzüglich des bis zu zweifachen des zu entrichtenden Lizenzentgeltes belegt.

    Zudem verhält sich der Versender wettbewerbswidrig und kann Opfer von Abmahnungen werden.

  • Was macht Antalis Verpackungen für mich?

    Sofern Sie lizenzierungspflichtig sind, können Sie die sowohl bei uns gekaufte als auch fremdbeschaffte Verpackungen im Rahmen der Drittbeauftragung über uns lizensieren lassen.

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